Strafrecht

Sven Rasehorn

Wenn Ihnen eine Straftat wie z. B. Diebstahl, fahrlässige Tötung oder Drohung vorgeworfen wird, sollten Sie dringend und schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen.
Denn: Wer früh redet, sitzt länger!
Daher ist es von entscheidender Bedeutung nicht zu früh Aussagen zu tätigen, die mitunter unbedacht getätigt werden.

Mit der passenden Strategie kann ich als Ihr Strafverteidiger dafür sorgen, dass die Ermittlungen gegen Sie gegebenenfalls eingestellt und die Vorwürfe fallengelassen werden, bevor es zu einer Hauptverhandlung kommt.
Ansonsten helfe ich Ihnen dabei, die Weichen für einen Prozess von Anfang an richtig zu stellen. Mithilfe der Akteneinsicht ist es mir als Ihr Verteidiger und Fachanwalt für Strafrecht möglich, auch für einen solchen Fall die entsprechende Strategie für Sie vorzubereiten.

Opfer einer Straftat sind bei mir ebenfalls richtig. Gerne berate und vertrete ich diese in der Nebenklage oder als Zeugenbeistand.

Scheuen Sie sich nicht, sich mit mir in Verbindung zu setzen – ich stelle sicher, dass Ihre Interessen Beachtung finden und die Ihnen zustehenden Ansprüche sicher durchgesetzt werden.

Sven Rasehorn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Mediator, Dozent und Referent

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