Betriebsverfassungsrecht

Sven Rasehorn

Im Betriebsverfassungsrecht wird die Beteiligung von Mitarbeitenden geregelt. Hier sind spezielle Kenntnisse erforderlich, um die Vereinbarungen und Probleme im kollektiven Arbeitsrecht richtig erfassen und beurteilen zu können.

Über diese speziellen Rechtskenntnisse verfüge ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht genauso wie als Referent auf diesem Gebiet, so dass Ihnen meine Spezialkenntnisse, sei es auf der Ebene der Geschäftsführung als auch auf der Ebene des Betriebsrates zugutekommen.

Parallel hierzu berate und vertrete ich auch im Bereich des Mitarbeitervertretungsrechtes. Hier bestehen einige Parallelen zum Betriebsverfassungsrecht, auf der anderen Seite gibt es mehrere Spezialregelungen bis zum zur Kirchengerichtsbarkeit.

Sven Rasehorn
Fachanwalt für Arbeitsrecht
Fachanwalt für Strafrecht
Mediator, Dozent und Referent

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