Newsletter zum Arbeitsrecht Dezember 2022


  1. Videoüberwachung beweist Arbeitszeitbetrug?

Hier erfolgte zunächst ein anonymer Hinweis auf Arbeitszeitbetrug. Daraufhin wurde am Zugangstor zum Betriebsgelände eine Videoüberwachung ausgewertete und diese mit dem elektronischen Zeiterfassungssystem abgeglichen. Hieraus ergaben sich die Unstimmigkeiten. Nach Auffassung des Landesarbeitsgerichtes war die Videoüberwachung am Zugangstor zum Betrieb grundsätzlich ungeeignet, um die geleistete Arbeitszeit der Mitarbeiter zu kontrollieren. Damit bewertete das Gericht die Kündigung als unwirksam, vgl. LAG Niedersachsen vom 06.07.2022, 8 Sa 1150/20.

  1. Zahlungsrückgriff des Arbeitgebers gegen Betriebsratsmitglied?

Der Arbeitgeber zahlte eine verringerte Vergütung aus und behielt einen Teil zurück, um mit Kosten aufzurechnen, die der Arbeitnehmer als Betriebsratsmitglied für Schulungen verursacht hatte. Das Landesarbeitsgericht entschied hier, dass selbst, wenn es keine Kostentragungspflicht von Arbeitgeberseite gegeben haben sollte, ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, solche vom Lohn des als Betriebsrat tätigen Arbeitnehmers abzuziehen. Dies würde im Übrigen einer Benachteiligung des Mitgliedes des Betriebsrates entsprechen, vgl. LAG Niedersachsen, Urteil vom 30.08.2022, 9 Sa 945/21.

  1. Werbung am Auto als Arbeitslohn?

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass an die Arbeitnehmerseite gezahltes Geld für die Firmen-Werbung am Fahrzeug-Kennzeichen Arbeitslohn ist und als solcher der (sozialversicherungsrechtlichen) steuerlichen Abgabepflicht unterfällt, vgl. BFH vom 21.06.2022 – VI R 20/20.

  1. Kündigung wegen schädlicher Äußerungen vor dem Arbeitsvertrag?

Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung gegenüber einer Redakteurin für rechtsunwirksam erachtet. Der Entscheidung lag zugrunde, dass die Redakteurin Israel-feindliche Äußerungen getätigt habe. Problematisch war hier, dass diese Äußerungen zeitlich vor dem Zustandekommen des Arbeitsverhältnisses getätigt worden sein sollen. Damit bestand in der Zeit des Arbeitsverhältnisses keine Pflichtverletzung, so dass die Kündigung keinen Bestand hatte, vgl. ArbG Berlin vom 05.09.2022 – 22 Ca 1647/22.

  1. Zeiterfassung – Mitbestimmung des Betriebsrates?

Das Bundesarbeitsgericht hat jüngst daran festgehalten, dass Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet sind, die Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer/innen zu erfassen. Ein Mitbestimmungsrecht für den Betriebsrat besteht damit nur für das „Wie“, nicht aber für das „Ob“ der Arbeitszeiterfassung, vgl. BAG vom 13.09.2022 – 1 ABR 22/21.

  1. Betriebsrat im Gesamtbetriebsrat ohne Arbeitsverhältnis?

Der Betriebsrat eines Gemeinschaftsbetriebes kann in den Gesamtbetriebsrat eines Trägerunternehmens auch Mitglieder entsenden, die in keinem Arbeitsverhältnis zu diesem Unternehmen stehen, vgl. BAG vom 01.06.2022 – 7 ABR 41/20.

  1. Erst Zwischenzeugnis dann fristlose Kündigung?

Hier wurde der Arbeitnehmerseite ein Zwischenzeugnis erstellt, ausweislich dessen das Verhalten der Mitarbeiterseite immer einwandfrei war. Sodann wurde arbeitgeberseitig wegen eines etwaigen groben Fehlverhaltens im Zusammenhang mit der Erstellung des Zwischenzeugnisses die fristlose Kündigung ausgesprochen. Hiergegen wehrte sich die Arbeitnehmerseite mit Erfolg. Das Zwischenzeugnis und die nahezu zeitgleich ausgesprochene fristlose Kündigung widersprechen sich, so dass das Gericht die Kündigung für rechtsunwirksam erachtete, vgl. LAG Hamm vom 03.05.200 – 14 Sa 1350/21.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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Sven Rasehorn
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