Newsletter zum Arbeitsrecht Februar 2023


  1. Abmahnung nach dem Datenschutzrecht entfernen?

Ein Beschäftigter hatte eine Abmahnung wegen einer Verspätung erhalten. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses verlangte dieser die Entfernung aus der Personalakte. Dies wurde von Arbeitgeberseite mit dem Hinweis auf die papiergebundene Personalakte verweigert. Zu Unrecht, wie entschieden worden ist. Der Anspruch auf Entfernung ergibt sich auch aus Art.17 Abs.1 DSGVO, vgl. LAG Hamm vom 13.09.2022 – 6 Sa 87/22.

  1. Wer arbeitet wo als Fremdpersonal – Info-Pflicht an den Betriebsrat?

Vielerorts wird Fremdpersonal eingesetzt. In diesen Fällen verlangen Betriebsräte Auskünfte. Nach der Rechtsprechung ist arbeitgeberseitig der Betriebsrat insbesondere über den zeitlichen Umfang des Einsatzes, den Arbeitsort und die Arbeitsaufgaben zu unterrichten, nicht jedoch über die Namen der eingesetzten Arbeitskräfte, vgl. LAG Baden-Württemberg vom 12.10.2022 – 4 TaBV 3/21.

  1. Hinweisgeber/innen unter Schutz?

Hinweisgeber/innen von Verstößen in Unternehmen gegen Gesetze gegenüber Behörden setzen sich der Gefahr beruflicher Sanktionen bis hin zur Kündigung aus. Um dem zu begegnen sollen sog. Whistleblower gesetzlich geschützt werden, um sanktionslose Meldungen an Meldestellen zu ermöglichen. Die Grundlagen sollen in einem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) erfasst werden.

  1. Quarantäne bei Coronakontakt – mit oder ohne Entschädigung?

Sofern sich ein/e Arbeitnehmer/in allein wegen des Kontaktes zu einer Person mit Corona in Quarantäne befindet, begründet dies keinen Anspruch der Arbeitgeberseite auf Erstattung von gezahlten Entgeltfortzahlungen an die Arbeitnehmerseite. Das Gericht bestätigte den fehlenden Erstattungsanspruch der Arbeitgeberseite und wies die entsprechende Klage ab, vgl. VerwG Berlin vom 1.12.2022 – 14 K 631/20.

  1. Leiharbeitnehmer/innen mit gleichem Anspruch?

Leiharbeiter haben den grundsätzlichen gleichen Anspruch in der Vergütung, wie die fest angestellten Mitarbeitenden. Sofern eine schlechtere Vergütung erfolgt, muss dafür ein entsprechender deutlicher Ausgleich gegeben sein, vgl. Europäischer Gerichtshof, Urteil vom 15.12.2022, C‑311/21.

  1. Sozialauswahl und ältere Beschäftigte mit weniger Schutz?

Grundsätzlich zählt auch die Dauer der Betriebszugehörigkeit und das Lebensalter im Rahmen der Sozialauswahl und erhöht den Schutz im Laufe der Zeit. Sofern Mitarbeitende indes eine abschlagfreie Rente beziehen oder in den nächsten zwei Jahren beziehen können, kann dies verringernd bei der Sozialauswahl berücksichtigt werden, vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.12.2022, 6 AZR 31/22.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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Sven Rasehorn
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