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Allgemein Arbeitsrecht

Newsletter zum Arbeitsrecht Juli 2023

  1. Arbeitgeber bezahlt Headhunter für Nichts?

Dem Fall lag zugrunde, dass der Arbeitgeber an eine Vermittlungsagentur (Headhunter) eine Provision von mehreren Tausend Euro zahlte. Der daraufhin eingestellte Arbeitnehmer musste sich gegenüber dem Arbeitgeber verpflichten, diese Provision zu erstatten, wenn er denn das Arbeitsverhältnis beendet. Es kam zur Eigenkündigung des Arbeitnehmers und der Arbeitgeber zog einen geringeren Anteil der Provision vom Gehalt des Arbeitnehmers ab. Zu Unrecht. Das Bundesarbeitsgericht hielt eine solche Verpflichtung in den AGBs, also Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Arbeitsvertrag entspricht AGB) für unzulässig, vgl. BAG vom 20.06.2023 – 1 AZR 265/22.

  1. Die Arbeitszeiterfassung-elektronisch für alle?

Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes im September 2022 ist klar, dass die Arbeitszeiterfassung für alle Arbeitsverhältnisse bereits gilt, und zwar auch vor Einführung der neuen gesetzlichen Regelung.

Diese geplante Gesetzesregelung sieht derzeit vor, dass jeder Arbeitgeber für alle Arbeitnehmer/innen die Arbeitszeit elektronisch erfassen muss. Ausgenommen von der Pflicht zur elektronischen Erfassung bleiben Arbeitgeber, die weniger als 10 Arbeitnehmer/innen beschäftigen. Die Erfassung kann ansonsten auf die Arbeitnehmer/innen übertagen werden. Hierbei bleiben Arbeitgeber überwachungspflichtig. Verstöße können mit einem Bußgeld bis 30.000 € geahndet werden. Diese Regeln gelten auch für weiterhin mögliche Vertrauensarbeitszeiten.

  1. Bahnreise als Arbeitszeit?

Sofern Mitarbeitende eine Bahn-Lok führen ist dies Arbeitszeit. Was ist aber, wenn man nur im Zug sitzt und nur Reisezeit anfällt? Das Bundesarbeitsgericht beurteilt solche Fallgestaltungen nach der Beanspruchungstheorie. In einem Fall vor dem Verwaltungsgericht, dem auch Verspätungen, Umsteigen auf Bahnhöfen und dergleichen zugrunde lagen, befand das Gericht die Reisezeit als Arbeitszeit, vgl. VG Lüneburg vom 02.05.2023 – VG 3 A 146/22.

  1. Betriebsrat berichtet in sozialen Medien – Kündigungsgrund?

In dem Fall berichtete der Betriebsrat u.a. dahingehend, dass es „Lügen“ des Arbeitgebers gäbe und einen Komplott. Solche Darstellungen sind zwar geeignet, die Arbeitgeberseite schlecht dastehen zu lassen. Das Gericht wies jedoch darauf hin, dass diese Bewertungen nicht einzeln betrachtet werden dürften, sondern im Gesamtzusammenhang betrachtet werden müssten. Im Ergebnis erachtete das Gericht die Kündigungen der Arbeitgeberseite für rechtsunwirksam, vgl. LAG Sachsen vom 17.03.2023 – 4 Sa 78/22.

  1. Krankheit während der gesamten Kündigungsfrist – Lohnfortzahlung?

Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann erschüttert sein, wenn die gesamte Zeit der Kündigungsfrist zeitidentisch eine krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit besteht. Nachdem das Arbeitsgericht noch der Zahlungsklage der Arbeitnehmerseite stattgegeben hatte, wies das Landesarbeitsgericht das Zahlungsbegehren zurück. Das Landesarbeitsgericht sah in der Gesamtschau aller Indizien den Beweiswert der AU-Bescheinigung erschüttert. Der Arbeitnehmersite gelang es nicht das Gericht von den Voraussetzungen einer Arbeitsunfähigkeit zu überzeugen, vgl. LAG vom 02.05.2023 – 2 Sa 203/22.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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Rechtsanwalt Sven Rasehorn zählte für die Redaktion des Magazins Focus auf Basis
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