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Allgemein Arbeitsrecht

Newsletter zum Arbeitsrecht Oktober 2023

  1. Änderung und Zuweisung zu einem anderen Team als Versetzung?

Sofern Mitarbeitende einem anderen Team bei gleichbleibenden Aufgaben zugeordnet werden, kann sich dies als Versetzung darstellen. Entscheidend kann insbesondere sein, ob sich die Weisungsstruktur („Arbeitsregime“) ändert, vgl. LAG Thüringen vom 09.05.2023 – 1 TaBV 522.

  1. Arbeitgeber darf Überstunden nicht dulden?

Hier gab es eine Betriebsvereinbarung, die eine Höchstgrenze an möglichen Überstunden regelte. Trotz dessen waren einige Mitarbeitende darüber hinaus tätig. Hier ist dann Aufgabe von Arbeitgeberseite die Einhaltung der Betriebsvereinbarung sicherzustellen. Kommt die Arbeitgeberseite dem nicht nach, so steht dem Betriebsrat ein Unterlassungsanspruch zu, vgl. LAG Hessen vom 06.03.2023 – 16 TaBV 85/22.

  1. Matrix-Betrieb führt zum Kündigungsschutz?

In diesem Fall bestand eine sog. Matrix-Organisation mit der Folge, dass teilweise nur eine Mitarbeitende Person tätig war und daher die erforderliche Beschäftigtenzahl zur Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes fehlen würde. Da hier jedoch konzernweit Aufgaben wahrgenommen worden sind und einzelne Bereiche nicht eigenständig waren, sondern vielmehr in die Gesamtstruktur eingebunden waren, ist mit der Aufgabe eines bereiches kein Stilllegen eines Betriebes verbunden. Folglich behält auch ein Betriebsrat (anders bei Stilllegung des Betriebes) weiter Kündigungsschutz, vgl. Niedersachsen vom 24.07.2023 – 15 Sa 906/22.

  1. Bahnfahren contra Arbeitsunfähigkeit?

Ein krankheitsbedingt arbeitsunfähiger Mitarbeiter fährt viele Stunden mit der Bahn zu seiner Familie. Steht eine so lange Bahnfahrt der Annahme der Arbeitsunfähigkeit entgegen? Das Gericht urteilte hier, dass die mehrstündige Bahnfahrt nicht annähernd mit der Belastung bei Arbeitstätigkeit vergleichbar ist. Damit war die ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Beweiswert nicht erschüttert, die Arbeitgeberseite wurde verurteilt Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall zu leisten, vgl. LAG Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2023 – 5 Sa 1/23.

  1. Zeugnisberichtigung auch noch nach Jahren?

Die Arbeitgeberseite hatte nach dieser Entscheidung ein Zeugnis böswillig unrichtig erstellt und erteilt. In solchen Fällen verwirkt der Berichtigungsanspruch von Arbeitnehmerseite nicht, so dass auch nach Ablauf geraumer Zeit die Arbeitgeberseite durch Klage zur Berichtigung des Zeugnisses verurteilt werden kann, vgl. LAG Baden-Württemberg vom 31.05.2023 – 4 Sa 5422.

  1. Keine Befristung mit Kranken?

Die Arbeitgeberseite hatte Jemanden zur Vertretung einer anderen Person befristet eingestellt. Dabei war bereits klar, dass die Vertretung während der Befristungszeit selbst arbeitsunfähig bleiben wird. Auf dieser Grundlage ist die Befristung jedoch unwirksam, so dass der Vertrag als unbefristet geschlossen gilt, vgl. LAG Niedersachsen vom 11.05.2023 – 5 Sa 2723.

Fachanwalt Sven Rasehorn berät in allen arbeitsrechtlichen Fragen und vertritt in allen arbeitsgerichtlichen Instanzen mit Erfahrungen bis zum Bundesarbeitsgericht.

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